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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Swisstrick.ch
1 Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGBs genannt, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Swisstrick.ch und Kunden,
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von Swisstrick.ch ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von Swisstrick.ch nicht im Widerspruch stehen.
1.3 Alle Abänderungen, Ergänzungen etc. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.5 «Produkte» sind alle von Swisstrick.ch angebotene und vertriebene Produkte.


2 Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte
2.2 Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Swisstrick.ch oder spätestens durch den Versand der Ware und die Rechnungsstellung zu Stande. Mit der Entgegennahme der Ware gelten die Swisstrick.ch Bedingungen als anerkannt.
2.3 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Bei sofortiger Lieferung/Abholung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
2.4 Die von Swisstrick.ch angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von Swisstrick.ch schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Swisstrick.ch in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Swisstrick.ch übernimmt für diesen Fall keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art.
2.5 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die Swisstrick.ch keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist Swisstrick.ch berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
2.6 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit Swisstrick.ch. Kosten, die bereits entstanden sind, kann Swisstrick.ch dem Kunden belasten.
2.7 Swisstrick.ch ist zu Teillieferungen berechtigt.


3 Abnahme und Prüfung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von Swisstrick.ch gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, Swisstrick.ch schriftlich bekanntzugeben.
3.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.


4 Übergang von Nutzen und Gefahr
4.1 Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.


5 Rücksendung von Produkten
5.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Swisstrick.ch und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für bereits geöffnete Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
5.2 Swisstrick.ch behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.


6 Preise
6.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Swisstrick.ch verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), verzollt und ab Lager Swisstrick.ch. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6.3 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach den im Web-Shop publizierten bzw. gemäss den zur Zeit der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste berechnet. Swisstrick.ch kann jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.


7 Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Swisstrick.ch am zehnten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Swisstrick.ch kann einen Verzugszins in Höhe von 8 % geltend machen.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Swisstrick.ch ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.3 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Swisstrick.ch angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Swisstrick.ch berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
7.4 Alle Forderungen von Swisstrick.ch, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von Swisstrick.ch nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Swisstrick.ch an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z. B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden.
7.6 Checks werden von Swisstrick.ch nur nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.


8 Verrechnung / Retentionsrecht
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von Swisstrick.ch zu verrechnen.
8.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von Swisstrick.ch ist vollumfänglich wegbedungen.


9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Die von Swisstrick.ch gelieferten Produkte bleiben - solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum der Swisstrick.ch, bis Swisstrick.ch den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Swisstrick.ch ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von Swisstrick.ch umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Swisstrick.ch gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.


10 Swisstrick.ch Dienstleistungen / Support
10.1 Allfällige Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den jeweiligen Ansätzen bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.


11 Garantie
11.1 Die Gewährleistung von Swisstrick.ch für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Swisstrick.ch und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Swisstrick.ch besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
11.2 Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.3 Zudem anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Swisstrick.ch schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Handhabung;
b) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
c) natürliche Abnutzung;
d) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
e) Modifikationen oder Reparaturversuche;
f) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt
sowie andere Gründe, welche weder von Swisstrick.ch noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.


12 Haftung
12.1 Swisstrick.ch haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von Swisstrick.ch, deren Hilfspersonen oder den von Swisstrick.ch beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
12.2 Jede weitergehende Haftung von Swisstrick.ch, deren Hilfspersonen und von Swisstrick.ch beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen.
12.3 Swisstrick.ch verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.


13 Vertrauliche Informationen
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, ihm von Swisstrick.ch oder seinen Lieferanten zugänglich gemachte vertrauliche Informationen ebenfalls vertraulich zu behandelt und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Solche Informationen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von Swisstrick.ch an Dritte weitergegeben werden. Als "Vertrauliche Informationen" gelten (nicht abschliessend): produktbezogene Technologien, Ideen, Geschäftsgeheimnisse, technische, geschäftliche oder finanzielle Informationen und Pläne, Bedingungen abgeschlossener Verträge sowie jede andere als vertraulich bezeichnete Information. Allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen gelten nicht als vertraulich.


14 Patente und andere Schutzrechte
14.1 Der Kunde anerkennt und schützt geistiges Eigentum, eingetragene Warenzeichen, Copyrights und Patentrechte von Swisstrick.ch und seinen Lieferanten.
14.2 Der Kunde verwendet die Produkte nur im vom Hersteller vorgesehenen Sinn. Produktbezeichnungen und/oder Copyright-Zeichen dürfen nicht von den Produkten entfernt werden.


15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
15.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für Swisstrick.ch sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz von Swisstrick.ch örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. Swisstrick.ch ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.
Baden, 30. November 04
Swisstrick
c/o Mike Suter
Husmatt 12
CH-5405 Baden-Dättwil
info@swisstrick.ch